Soziale Verwaltung
FFP2-Masken für Bedürftige
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde Anfang 2021 durch das Bayerische Staatsministerium entschieden, dass bedürftige Personen (Empfänger von SGBXII-Grundsicherungs-, Asyl- oder Arbeitslosengeld II-Leistungen) kostenfrei jeweils fünf FFP-2-Masken zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten hierfür wurden vom Freistaat Bayern übernommen, der Versand musste allerdings durch die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte sichergestellt werden.
Innerhalb weniger Tage wurden allein im Landkreis Ostallgäu im Bereich der Grundsicherung/Asyl/Arbeitslosengeld II somit etwa 19.000 FFP2-Masken versandt.
Durch die gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung innerhalb der Fachbereiche im Landratsamt konnte dies trotz der kurzen Zeit bewerkstelligt werden.