Bericht des Behindertenbeauftragten
Tätigkeitsschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Tätigkeit als Beauftragter für Menschen mit Behinderung liegt auf der Abgabe von Stellungnahmen zum barrierefreien Bauen im Hoch- und Tiefbau. Davon profitieren nicht nur Menschen mit einem Rollator oder einem Rollstuhl, sondern auch sehbehinderte und blinde Menschen sowie hörbehinderte Personen. Viele Stellungnahmen gehen mit einer Beratung des Architekten einher, wie der Entwurf verbessert werden kann, da die normgerechte Erfüllung der Vorgaben nur eine Seite der Medaille ist, entscheidender für den Alltag ist, dass die Wege und Abläufe innerhalb des Bauobjektes praxisgerecht und funktional aus der Perspektive behinderter Menschen sind. Die Stellungnahmen werden Bestandteil der Baugenehmigung für den beantragten Neu-/Umbau und sind damit zwingend zu beachten.
Barrierefreiheit kommt aber nicht nur behinderten Menschen zugute, sondern vielen anderen Bevölkerungsgruppen, wie Familien mit Kinderwagen, älteren Menschen etc. Mit der Barrierefreiheit verbunden sind
- Komfort, da die Bewegungsflächen und Räume großzügiger gestaltet sind,
- Sicherheit, denn funktional gut durchdachte Abläufe und schwellenlose Übergänge verhindern Unfälle und Stürze und erleichtern den Alltag,
- Unabhängigkeit, weil der Alltag bis in das hohe Lebensalter hinein ohne fremde Hilfe bewältigt werden kann; dies kommt auch Menschen zugute, die aufgrund eines Unfalles oder einer Operation kurzfristig immobil sind.
Der Schwerpunkt im Jahr 2025 lag im Bereich Sonderbau zum einen auf Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im Schul- und Kindertagesstättenbereich und zum anderen auf den Neubau oder die Erweiterung von Beherbergungsstätten bzw. Hotels. Darüber hinaus wurden Abweichungsanträge zur Barrierefreiheit bei der privaten Wohnbebauung geprüft. In der Ausführungsplanung für schon genehmigte Projekte stand der Kreisbehindertenbeauftragte immer wieder beratend zur Seite und gemeinsam wurden stimmige Lösungen für die konkrete Situation vor Ort erarbeitet.
Im Tiefbau nehmen die Prüfung der Verkehrssicherheit und die Funktionalität der barrierefreien Maßnahmen eine wichtige Rolle bei den Beratungen und bei den Stellungnahmen ein. Besonderer Höhepunkt war die Begleitung der Planungen für den Neubau des Zentralen Omnibus Bahnhofs in der Stadt Füssen. Passend dazu, wurde der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs durch positive Stellungnahmen für die Anschaffung von Niederflurbussen unterstützt.
Ziel aller Beratungen und Stellungnahmen ist es, die unterschiedlichsten Anforderungen der Nutzergruppen und die Norm-Vorgaben zu einem bestmöglichen, situationsgerechten Einklang zu bringen.
Vortrag „Komfortables Wohnen in allen Lebenslagen“
Gemeinsam mit Renate Dantinger vom Bayerischen-Roten-Kreuz wurde im Rahmen von zwei VHS-Vorträgen (Sommer-/Wintersemester) auf das barrierefreie Bauen im Neubau und bei kleineren oder größeren Umbauten im Bestand eingegangen sowie Fragen der Bürger beantwortet. Das Vortrags- Angebot wird 2026 fortgesetzt.
Barrierefreier Tourismus
Der Kreisbehindertenbeauftragte nahm an dem Online Vortrag „Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor für Gastgeber und Gastgeberinnen“ teil. Die Veranstaltungen fanden im Rahmen der Woche des barrierefreien Tourismus statt und richtete sich an die örtlichen Gastgeber. Veranstaltet wurde die Woche von der Tourist Information Schwangau und von Füssen Tourismus und Marketing (FTM).
Durch die Beratungen und Stellungnahmen des Kreisbehindertenbeauftragten zum barrierefreien Bauen wird im privaten und im öffentlichen Bereich nach und nach eine Infrastruktur geschaffen, die z. B. über barrierefreie Wegeketten, Sehenswürdigkeiten oder Übernachtungsmöglichkeiten konkret nutzbare Angebote für die behinderten Gäste schafft. Nicht nur im Urlaub, sondern 365 Tage im Jahr profitiert jeder Einheimische - sei er selbst behindert oder beispielsweise mit dem Kinderwagen unterwegs - von diesen barrierefreien, leicht nutzbaren Angeboten, so dass sich eine „Win-Win“-Lösung für alle ergibt.
Aktionstag Jugend und Menschen mit Behinderungen
Beim Aktionstag Jugend und Menschen mit Behinderungen ließen sich nahezu 150 Kinder/Jugendliche, z.T. auch ihre Eltern, darauf ein, mit Sehbehindertenbrillen sich auf einer vorgegebenen Wegstrecke durch die Stände zu orientieren. Ein toller Erfolg! Dies zeigten auch die Rückmeldungen der Teilnehmer, welche die vorher so bekannte Welt aus der stark veränderten Perspektive eines sehbehinderten Menschen wahrnehmen durften.
Beratung und Vernetzung
Beratung von behinderten Bürgerinnen und Bürgern
Menschen mit einer Behinderung werden entweder vom Kreisbehindertenbeauftragten zu den verschiedensten Themen persönlich beraten und/oder es findet eine Weiterleitung an das Ostallgäuer Beratungsnetz statt. Bei Bedarf werden diese Termine auch vor Ort wahrgenommen.
Vernetzung
Eine wichtige Rolle spielt die Mitarbeit und der Austausch auf den verschiedensten Ebenen, sowohl im Amt als auch auf Kreis-, Allgäu-, Bezirks- und Landesebene. Der Kreisbehindertenbeauftragte bringt sich in den Umsetzungskreis Inklusion des Landkreises ein und tauscht sich zu aktuellen Entwicklungen mit der Offenen Behindertenarbeit und seinen Kolleginnen und Kollegen von den verschiedenen Ebenen aus.
Veranstaltung „Mentale Gesundheit in der Gemeinde“
Gemeinsam mit dem Inklusions- und der Seniorenbeauftragten wurde zum „Tag der Menschen mit Behinderungen“ die Veranstaltung „Mentale Gesundheit in der Gemeinde“ für die Senioren- und Behindertenbeauftragten sowie die Quartiersmanagerinnen und Jugendbeauftragten durchgeführt. Andrea Schwaderlapp von der Organisation: Mental Health First Aid informierte über „Erste Hilfe bei psychischen Gesundheitsproblemen“, Marion Hess und Kerstin Schubert vom BKH Kaufbeuren über die Arbeit der „Ex-Genesungsbegleiter“ und Anna Heiland vom Kreisjugendring unter dem Stichwort „Kopfsache“ über die „Aufklärungs- und Mitmachkiste für mentale Gesundheit“ des Kreisjugendringes.
Die Veranstaltung war gut besucht und die Referenten zeigten auf, wie man als Laie Angehörigen, Freunden, Kollegen etc. bei psychischen Problemen und Schwierigkeiten helfen kann.
Vereinigung der Kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern e.V. (VKIB)

Bei der Jahrestagung der VKIB ging es in den Vorträgen u.a. um Anpassungen der Deutschen DIN Normen zur Barrierefreiheit an EU-Vorgaben, technische Weiterentwicklungen bei der Unterstützung von Hörgeräteträger und um die Barrierefreiheit bei Veranstaltungen. Darüber hinaus ist der fachliche Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen stets interessant und hilfreich für die eigene Arbeit.
Tätigkeit im Jahr 2025 in Zahlen
Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Hoch- und Straßenbau: 63
Beratungen insgesamt: 118
- -Von Einzelpersonen: 53
- -Von Architekten/Ingenieuren: 35
- -Von Kommunen: 29
- -Von Institutionen: 1
Besprechungen, z.B. bei Stellungnahmen zu größeren Bauvorhaben, und Beratungen vor Ort: 38
Seit dem 01.07.2023: Beschränkung der Stellungnahmen zur Barrierefreiheit im Hochbau auf die rechtlich-verbindliche Prüfungstätigkeit für die untere staatliche Verwaltungsbehörde bzw. auf Sonderbau und Abweichungsanträge nach Art. 48 BayBO für den Wohnbaubereich.
Im Landkreis Ostallgäu leben laut der Strukturstatistik SGB IX (Stand 31. Dezember 2024) vom Zentrum Bayern Familie und Soziales 17.956 Einwohner mit Behinderungen, davon 11.081 Einwohner mit Schwerbehinderung.








