Jahresbericht 2021

Bericht des Behindertenbeauftragten

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Schwerpunkt der Tätigkeit als Beauftragter für Menschen mit Behinderung liegt auf der Abgabe von Stellungnahmen zum barrierefreien Bauen im Hoch- und Tiefbau. Davon profitieren nicht nur Menschen mit einem Rollator oder einem Rollstuhl, sondern auch sehbehinderte und blinde Menschen sowie hörbehinderte Personen. Viele Stellungnahmen gehen mit einer Beratung des Architekten einher, wie der Entwurf verbessert werden kann, da die normgerechte Erfüllung der Vorgaben nur eine Seite der Medaille ist, entscheidender für den Alltag ist, dass die Wege und Abläufe innerhalb des Bauobjektes praxisgerecht und funktional aus der Perspektive behinderter Menschen sind. Die Stellungnahmen werden Bestandteil der Baugenehmigung für den beantragten Neu-/Umbau und sind damit zwingend zu beachten.

 

Barrierefreiheit kommt aber nicht nur behinderten Menschen zugute, sondern vielen anderen Bevölkerungsgruppen, wie Familien mit Kinderwagen, älteren Menschen etc. Mit der Barrierefreiheit verbunden sind  

 

    • Komfort, da die Bewegungsflächen und Räume großzügiger gestaltet sind,
    • Sicherheit, denn funktional gut durchdachte Abläufe und schwellenlose Übergänge verhindern Unfälle und Stürze und erleichtern den Alltag,
    • Unabhängigkeit, weil der Alltag bis in das hohe Lebensalter hinein ohne fremde Hilfe bewältigt werden kann; dies kommt auch Menschen zugute, die aufgrund eines Unfalles oder einer Operation kurzfristig immobil sind.

 

Das Jahr 2024 war zum einen durch eine starke Bautätigkeit im Bereich Sonderbau geprägt, so wurde erneut eine hohe Anzahl von Stellungnahmen abgegeben. Des Weiteren fanden für die Planungen von verschiedenen Einrichtungen für behinderte Menschen (Kindertageseinrichtungen, Förderstätten etc.) umfangreiche Beratungen statt. Der Neubau eines Pfarrbegegnungszentrums incl. Kirche oder die barrierefreie Gestaltung des Informationspavillions für „Danuvius guggenmosi (Udo)“ in Pforzen und des Zugangs zur Aussichtsplattform für die Fundstätte in der Tongrube Hammerschmiede waren weitere Schwerpunkte im Jahresablauf. Darüber hinaus wurde die barrierefreie Neugestaltung des Zugangs zu zwei Tourismusbüros begleitet oder Abweichungsanträge zur Barrierefreiheit in der privaten Wohnbebauung geprüft. In der Ausführungsplanung für schon genehmigte Projekte stand der Kreisbehindertenbeauftragte immer wieder beratend zur Seite und gemeinsam wurden stimmige Lösungen für die konkrete Situation vor Ort erarbeitet.

 

Im Tiefbau nehmen die Prüfung der Verkehrssicherheit und die Funktionalität der barrierefreien Maßnahmen eine wichtige Rolle bei den Beratungen und bei den Stellungnahmen ein. Die barrierefreie Gestaltung des begleitenden und kreuzenden Gehweges zum Neubau des Radweges am Hopfensee stellte einen Schwerpunkt dar. 

 

Zum barrierefreien Umbau der Bahnhöfe Nesselwang und Pfronten oder zur  Eisenbahnunterführung eines Gehweges in Buchloe erfolgten Stellungnahmen. Ebenso zur barrierefreien Gestaltung des Info-Modules für sehbehinderte/blinde Menschen am Bahnhof Buchloe oder zur Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen an verschiedenen Orten. Des Weiteren wurde der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs durch positive Stellungnahmen für die Anschaffung von Niederflurbussen unterstützt. 

 

Ziel aller Beratungen und Stellungnahmen ist es, die unterschiedlichsten Anforderungen der Nutzergruppen und die Norm-Vorgaben zu einem bestmöglichen, situationsgerechten Einklang zu bringen.

 

 

 

 

Planfertiger-Besprechung im Landratsamt

Bei der Planfertiger-Besprechung im Landratsamt informierte der Kreisbehindertenbeauftragte darüber, wie im Zuge der Entwurfs- und Ausführungsplanung die Barrierefreiheit mittels einer Checkliste des Landratsamtes für öffentliche Gebäude nach DIN 18040-1 überprüft und die Qualität in der Eingabeplanung für das Baugenehmigungsverfahren und der späteren Ausführung verbessert werden kann. Das Ergebnis der Überprüfung kann über ein Beiblatt vom Planfertiger bzw. vom Architekten/Bauingenieur dokumentiert und gemeinsam mit dem Bauantrag eingereicht werden. Ziel ist es, dass Nachfragen über barrierefreie Details zukünftig entfallen und die gewonnene Zeit für die Ermittlung praxisgerechter Lösungen bei baulichen Problemstellungen oder Abweichungsfragen von der Norm genützt werden kann.  

 

Des Weiteren wurden die Planer darüber informiert, wie sie die Übergangszeit gestalten können, in der es aufgrund der Anpassung an die neuen barrierefreien Standards auf EU-Ebene bzw. an die DIN EN 17210 dazu kommt, dass für eine begrenzte Zeit beide Fassungen – je nach Kontext –gleichzeitig gültig sind.

 

 

 

Vortrag „Komfortables Wohnen in allen Lebenslagen“

Gemeinsam mit Renate Dantinger vom Bayerischen-Roten-Kreuz wurde im Rahmen eines VHS-Vortrages auf das barrierefreie Bauen im Neubau und bei kleineren oder größeren Umbauten im Bestand eingegangen sowie Fragen der Bürger beantwortet. Das Vortrags- Angebot wird 2025 fortgesetzt.

 

 

 

 

Barrierefreier Tourismus

 

Der Kreisbehindertenbeauftragte nahm an der Impulsveranstaltung zum „Barrierefreien Tourismus“ und an der „Informationsveranstaltung zu barrierefreien Optimierungsmöglichkeiten im Betrieb“ teil. Die Veranstaltungen fanden im Rahmen der Woche des barrierefreien Tourismus statt und richtete sich an die örtlichen Gastgeber. Veranstaltet wurde die Woche von der Tourist Information Schwangau und von Füssen Tourismus und Marketing (FTM).

Durch die Beratungen und Stellungnahmen des Kreisbehindertenbeauftragten zum barrierefreien Bauen wird im privaten und im öffentlichen Bereich nach und nach eine Infrastruktur geschaffen, die z. B. über barrierefreie Wegeketten, Sehenswürdigkeiten oder Übernachtungsmöglichkeiten konkret nutzbare Angebote für die behinderten Gäste schafft. Nicht nur im Urlaub, sondern 365 Tage im Jahr profitiert jeder Einheimische, sei er selbst behindert oder beispielsweise mit dem Kinderwagen unterwegs, von diesen barrierefreien, leicht nutzbaren Angeboten, so dass sich eine „Win-Win“-Lösung für alle ergibt.

 

 

 

 

Fortschreibung des Ostallgäuer Aktionsplan „Gut leben inklusive“

Der Umsetzungskreis Inklusion begleitete die Fortschreibung des Ostallgäuer Aktionsplans „Gut leben inklusive“. Dieser wurde 2024 über einen einstimmigen Beschluss des Kreistages fortgeschrieben. Die Mitglieder des Umsetzungskreises brachten sich u.a. in die verschiedenen Arbeitskreise zur Fortschreibung des Aktionsplanes ein, so wirkte der Kreisbehindertenbeauftragte in den Fachgruppen „Bauen und Wohnen“ sowie bei der „Mobilität“ mit.

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsames Treffen der Senioren- und Behindertenbeauftragten

Zusammen mit der Seniorenbeauftragten, Irmgard Haberberger, und dem Inklusionskoordinator, Herrn Dr. Penzholz, wurde ein Fachtag zum Thema:
„Einsamkeit“ für die gemeindlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten durchgeführt.

 

 

 

 

Landesbehindertenbeauftragter

Beim Jahrestreffen des Landesbehindertenbehindertenbeauftragten Holger Kiesel wurde die „Regensburger Erklärung“ verabschiedet, die u.a. die Reform des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz und die Stärkung der Selbsthilfe fordert.  

 

 

 

 

Vereinigung der Kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern e.V. (VKIB)

Bei der Jahrestagung der VKIB stand das barrierefreie Bauen mit Vorträgen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes oder zur demenzsensiblen Architektur in Senioren-/Pflegeheimen im Vordergrund. Darüber hinaus wurde auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen eingegangen. 

 

 

 

 

Tätigkeit im Jahr 2024 in Zahlen

Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Hoch- und Straßenbau: 81

 

 

Beratungen insgesamt: 113

  • -Von Einzelpersonen: 50
  • -Von Architekten/Ingenieuren: 32
  • -Von Kommunen: 30
  • -Von Institutionen: 1

 

 

Besprechungen, z.B. bei Stellungnahmen zu größeren Bauvorhaben, und Beratungen vor Ort: 45

 

Seit dem 01.07.2023: Beschränkung der Stellungnahmen zur Barrierefreiheit im Hochbau auf die rechtlich-verbindliche Prüfungstätigkeit für die untere staatliche Verwaltungsbehörde bzw. auf Sonderbau und Abweichungsanträge nach Art. 48 BayBO für den Wohnbaubereich.

 

Im Landkreis Ostallgäu leben laut der Strukturstatistik SGB IX (Stand 31. Dezember 2023) vom Zentrum Bayern Familie und Soziales 17.270 Einwohner mit Behinderungen, davon 10.772 Einwohner mit Schwerbehinderung.

 

Kontakt

Alexander Zoller

Landratsamt Ostallgäu

Tel. 08342 911-338

 

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