Jahresbericht 2021

Bericht des Behindertenbeauftragten

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Schwerpunkt der Tätigkeit als Beauftragter für Menschen mit Behinderung liegt auf der Abgabe von Stellungnahmen zum barrierefreien Bauen im Hoch- und Tiefbau. Davon profitieren nicht nur Menschen mit einem Rollator oder einem Rollstuhl, sondern auch sehbehinderte und blinde Menschen sowie hörbehinderte Personen. Viele Stellungnahmen gehen mit einer Beratung des Architekten einher, wie der Entwurf verbessert werden kann, da die normgerechte Erfüllung der Vorgaben nur eine Seite der Medaille ist, entscheidender für den Alltag ist, dass die Wege und Abläufe innerhalb des Bauobjektes praxisgerecht und funktional aus der Perspektive behinderter Menschen sind. Die Stellungnahmen werden Bestandteil der Baugenehmigung für den beantragten Neu-/Umbau und sind damit zwingend zu beachten.

 

Barrierefreiheit kommt aber nicht nur behinderten Menschen zugute, sondern vielen anderen Bevölkerungsgruppen, wie Familien mit Kinderwagen, älteren Menschen etc. Mit der Barrierefreiheit verbunden sind  

 

  • - Komfort, da die Bewegungsflächen und Räume großzügiger gestaltet sind,
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  • - Sicherheit, denn funktional gut durchdachte Abläufe und schwellenlose Übergänge verhindern Unfälle und Stürze und erleichtern den Alltag,
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  • - Unabhängigkeit, weil der Alltag bis in das hohe Lebensalter hinein ohne fremde Hilfe bewältigt werden kann; dies kommt auch Menschen zugute, die aufgrund eines Unfalles oder einer Operation kurzfristig immobil sind.
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Das Jahr 2022 war zum einen durch eine starke Bautätigkeit geprägt, so wurde erneut eine sehr hohe Anzahl von Stellungnahmen abgegeben. Des Weiteren fanden für die Planungen von Mehrgenerationenhäusern oder öffentlichen Mehrzweckgebäuden umfangreiche Beratungen und Besprechungen statt.

 

Ein weiterer Schwerpunkt war der Ausbau des Geh-/Radwegenetzes in und zwischen den Ostallgäuer Gemeinden. Neben der Funktionalität nimmt die Prüfung der Verkehrssicherheit aus der Sicht behinderter Menschen eine wichtige Rolle bei Stellungnahmen im Bereich Tiefbau ein. Wie es auch auf Wunsch von verschiedenen kommunalen Trägern mehrere Vor-Ort-Termine zur Verkehrssicherheit eines Bauwerkes oder einer Verkehrsanlage gab.

Die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Plätzen, insbesondere die Wegeführung für sehbehinderte/blinde Menschen nahm mit der Sanierung des Marktplatzes in Obergünzburg einen besonderen Raum ein. 

 

Ziel aller Beratungen und Stellungnahmen ist es, die unterschiedlichsten Anforderungen der Nutzergruppen und die Vorgaben der Norm zu einem bestmöglichen, situationsgerechten Einklang zu bringen.

 

 

 

Gemeindespaziergang

Auf Einladung der Gemeinde Lengenwang fand ein Gemeindespaziergang zur Barrierefreiheit statt. Dabei wurden Verbesserungen für verschiedene Zugangssituationen, wie z.B. zum Rathaus oder zur Leichenhalle angeschaut, ebenso wurde die Verkehrssicherheit von Rampen oder die Barrierefreiheit von Querungsstellen an öffentlichen Straßen praxisgerecht geprüft.

 

 

Vernetzung

Eine wichtige Rolle spielt die Mitarbeit und der Austausch auf den verschiedensten Ebenen, sowohl im Amt als auch auf Kreis-, Allgäu-, Bezirks- und Landesebene. Der Kreisbehindertenbeauftragte bringt sich in den Umsetzungskreis Inklusion des Landkreises ein und tauscht sich zu aktuellen Entwicklungen mit der Offenen Behindertenarbeit und seinen Kolleg*innen auf Kreis-/Allgäu-Ebene aus.

 

 

Austausch Bezirk Schwaben

Auf Bezirksebene gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den Inklusionsbeauftragten und den Kommunalen Behindertenbeauftragten, bei denen der Bezirk z.B. über aktuelle Themen informiert, wie zur Sozialplanung des Bezirks, Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG),  Umgang des Bezirks mit den gestiegenen Energiekosten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften/stationären Einrichtungen etc.  Darüber hinaus findet einmal im Jahr auf Landkreisebene ein Treffen mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung und für Inklusion, Herrn Bezirksrat Volkmar Thumser, und Fachkollegen vom Bezirk statt.

 

Zur Stärkung der Teilhabe von behinderter Menschen lud Herr Bezirkstagspräsident Martin Sailer erstmals die kommunalen Behindertenbeauftragten der Schwäbischen Städte/ Landkreise sowie Vertreter von Verbänden behinderter Menschen im Herbst zu einem Austausch ein. Die Art und der Inhalt des Treffens wurden von den Vertretern generell begrüßt, insbesondere auch weil der Bezirk über die Genehmigung verschiedenster Sozialleistungen einen großen Einfluss auf die Lebenssituation vieler behinderten Menschen nimmt.  

 

 

Landesbehindertenbeauftragter

Beim Jahrestreffen des Landesbehindertenbehindertenbeauftragten Holger Kiesel wurde die „Regensburger Erklärung“ verabschiedet, die Verbesserungen für das barrierefreie Bauen fordert, z.B. stärkere Berücksichtigung der Anforderungen an die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung oder Förderprogramme für die Schaffung von inklusivem Wohnraum.

 

 

Tätigkeit im Jahr 2022 in Zahlen

Beratungen insgesamt: 118

  • Von Einzelpersonen: 29
  • Von Architekten/Ingenieuren: 55
  • Von Kommunen: 18
  • Beratungen vor Ort und Besprechungen: 16

Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Hoch- und Straßenbau: 123

 

 

Im Landkreis Ostallgäu leben laut der Strukturstatistik SGB IX (Stand 31. Dezember 2021) vom Zentrum Bayern Familie und Soziales 16.651 Einwohner mit Behinderungen, davon 10.548 Einwohner mit Schwerbehinderung.

 

 

Kontakt

Alexander Zoller

Landratsamt Ostallgäu

Tel. 08342 911-338

 

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