Wahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Nach dem Ende der Ampelkoalition löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Bundestag am 27. Dezember 2024 vorzeitig auf und verkündete eine Neuwahl für den 23. Februar 2025.
Zur Vorbereitung der Wahlen in der Kreiswahlleitung stand aufgrund wahlrechtlicher Fristen in etwa die Hälfte der sonst üblichen Zeit zur Verfügung. Letzten Endes konnten dennoch alle anfallenden Vorgänge problemlos bewältigt werden. Der für die Organisation und Durchführung zuständige Kreiswahlleiter für den „Wahlkreis 257 Ostallgäu“ hat seinen Sitz beim Landratsamt Ostallgäu.
Die neue Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2025 brachte für den Wahlkreis 257 erhebliche Veränderungen mit sich. Die kreisfreie Stadt Memmingen sowie bisher dem Ostallgäu zugeordnete 33 Unterallgäuer Gemeinden wurden dem neuen Wahlkreis 255 Memmingen-Unterallgäu zugewiesen. Dafür erhielt der Wahlkreis 257 Zuwachs aus dem Landkreis Augsburg mit der Gemeinde Graben sowie den Verwaltungsgemeinschaften Großaitingen, Langerringen und Lechfeld. Unverändert gehören die 45 Gemeinden des Landkreises Ostallgäu sowie die kreisfreie Stadt Kaufbeuren zum Wahlkreis 257. Mit der Neueinteilung reduzierte sich die Zahl der Wahlberechtigten im Wahlkreis von 250.575 im Jahr 2021 auf 161.048 im Jahr 2025.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Bundestagswahl waren vom Kreiswahlleiter neben umfangreichen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Aufgaben Rechtsfragen von Kommunen und Wählern zu klären, die 7 eingegangenen Kreiswahlvorschläge zu prüfen sowie die Stimmzettel zu erstellen und zu beschaffen.
Über die Zulassung der geprüften Kreiswahlvorschläge entschied der Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 24. Januar 2025. Nachdem 7 von 8 Wahlvorschlägen die gesetzlichen Formerfordernisse erfüllten, wurden diese einstimmig zur Wahl zugelassen.
Am Wahltag wurden die in den Gemeinden ermittelten Ergebnisse dem Kreiswahlleiter gemeldet, der ein kumuliertes Wahlkreisergebnis an den Landeswahlleiter beim Bayerischen Landesamt für Statistik übermittelte.
In den Tagen nach der Wahl erfolgte die Nachprüfung der Wahlergebnisse durch die Mitarbeiter*innen im Büro des Kreiswahlleiters. Dabei waren unter dankenswerter Mithilfe von Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen des Landratsamts die Wahlunterlagen aus insgesamt 328 gemeindlichen Stimmbezirken zu überprüfen, davon 187 Urnen- und 141 Briefwahlbezirke. Im Anschluss an die Wahlprüfung stellte der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis fest.
Von den 7 zugelassenen Bewerbern für die Erststimme stützten sich alle auf einen Wahlvorschlag einer Partei, Einzelbewerbungen gab es nicht. Die Mehrheit der gültigen Erststimmen holte sich Stephan Stracke von der CSU mit 61.899 der insgesamt 135.925 abgegebenen gültigen Stimmen (45,5 %). Dieses Ergebnis reichte auch nach Verkleinerung des Bundestags infolge der beschlossenen Wahlkrechtsreform für ein Direktmandat. Stephan Stracke gehört seit 2009 dem Deutschen Bundestag an und zog somit bereits zum fünften Male als Direktkandidat des Wahlkreises Ostallgäu in diesen ein.
Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Hier erhielt die CSU 54.705 oder 40,1 %, gefolgt von der AfD mit 27.513 oder 20,2 % und den Grünen mit 13.662 oder 10,00 % der abgegebenen gültigen Stimmen.
Das größte Plus verbuchten die AfD und die CSU mit 10,2 % respektive 8,4 %. Die FDP verlor 7,1 % auf nunmehr 3,8 %, die SPD gab um 6,3 % auf jetzt 9,3 % nach.
Die Wahlbeteiligung im Wahlkreis lag bei 85,0 % (bayernweit 84,3 %).








