Jahresbericht 2021

Soziale Verwaltung

Entwicklung Wohngeld nach der Reform 2023

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses sowie Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Zum Jahreswechsel 2022/2023 fand mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ eine grundlegende Reform im Wohngeldrecht statt.

 

Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist wie bisher die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen nicht berücksichtigt.

Um die erheblichen Mehrbelastungen durch die seit 2021/22 stark steigenden Heizkosten zu berücksichtigen, wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht.

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Mit der ergänzenden Anpassung der Wohngeldformel wurde auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rund 40 Prozent gewährleistet und zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld ermöglicht.

 

 

Entwicklung im Ostallgäu

 

Eine deutliche Zunahme wohngeldberechtigter Haushalte ist im Ostallgäu seit 2023 festzustellen.

Die Ausgaben, die der Landkreis Ostallgäu für die Wohngeldzahlungen tätigt, werden vom Bund beziehungsweise vom Freistaat Bayern in voller Höhe getragen.

 

Gab es zum Stichtag 31.12.2022 im Ostallgäu 372 Haushalte, die Wohngeld in Höhe von insgesamt 1.071.805 € bezogen haben, hat sich diese Zahl mit der Reform inzwischen mehr als verdoppelt. Aufgrund der Reform sind die Wohngeldausgaben im Landkreis Ostallgäu im Jahr 2023 um fast das 3fache auf 3.031.285 € gestiegen. Dieser Betrag ist in 2024 mit 3.478.082 € deutlich überschritten und auch in 2025 bereits im Oktober erreicht worden.

Dabei hat sich die durchschnittliche Anzahl der Haushalte, die Wohngeld bezogen haben, von 682 in 2023 auf 830 in 2024 erhöht.

 

Sowohl die durchschnittliche Anzahl an Haushalten, die Wohngeld beziehen, als auch die Ausgaben hierfür werden in 2025 weiterhin ansteigen. Im Oktober 2025 haben 870 Haushalte Wohngeld in Höhe von insgesamt 308.695 € bezogen. Im Jahresmittel haben zum 31.10.2025 durchschnittlich 930 Haushalte Wohngeld in Höhe von insgesamt 3.145.286 € bezogen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Tel. 08342 911-318
Fax 08342 911-563

 
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