Jahresbericht 2021

Veterinäramt

Tierseuchen: Prophylaxe und Bekämpfung

Die Verhütung und, falls notwendig, auch die Bekämpfung verschiedener Tierseuchen stellt eine zentrale Aufgabe der Veterinärbehörde dar. Hierbei steht neben dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor gefährlichen, zum Teil tödlichen, durch Tiere übertragbare Erkrankungen, wie etwa der Tuberkulose oder der Tollwut, auch der Schutz wirtschaftlich wertvoller Tierbestände im Fokus.

 

Durch die konsequente Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben in Bezug auf Tierseuchen durch die Tierhalter, wird das Risiko des Ausbruchs bzw. der Ausbreitung von Tierseuchen möglichst geringgehalten. Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche werden von Seiten des Veterinäramtes alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diesen Ausbruch einzudämmen.

 

Standardmäßig werden z.B. an der Tierkörperbeseitigungsanlage in Kraftisried durch die Amtstierärztinnen und –ärzte, sowie die Veterinärassistentinnen und –assistenten des Veterinäramtes, alle Rinder ab einem Alter von 48 Monaten, die nicht geschlachtet wurden, sondern anderweitig verstorben sind, auf das Vorkommen der Bovinen Spongiformen Enzephalitis (BSE) untersucht. Das bedeutet ein durchschnittliches Probenaufkommen von durchschnittlich 50 BSE-Proben pro Tag.

 

 

 

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Im Januar dieses Jahres gab es in Deutschland einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, der am 10. Januar bei Wasserbüffeln in Brandenburg nachgewiesen wurde. Dies hatte zur Folge, dass für ganz Deutschland Handelsbeschränkungen im Hinblick auf die Verbringung und den Export von Tieren und tierischen Produkten verhängt wurden. Nach umfassenden Bekämpfungsmaßnahmen wurde Deutschland am 14. April 2025 von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wieder als MKS-frei erklärt.

Der MKS-Ausbruch in Brandenburg war ein Einzelfall in Deutschland und wurde erfolgreich eingedämmt. Es gab jedoch zahlreiche MKS Fälle in Ungarn und der Slowakei, die aber nicht mit dem Ausbruch in Brandenburg in Verbindung gebracht wurden.

 

 

 

 

 

Blauzungenerkrankung (BT-Blue Tongue Disease)

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Sie ist eine nicht-kontagiöse, durch Insekten übertragene Krankheit. Überträger sind kleine Mücken (1 - 3 mm lang) der Gattung Culicoides („Gnitzen“).

In Zentraleuropa und in Deutschland trat das Virus dieser ehemals "exotischen" Tierseuche mit Ursprung in Südafrika erstmals 2006 durch den Nachweis des BTV vom Serotyp 8 auf. Nach den letzten Fällen im Jahr 2009 war Deutschland von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von der Tierseuche. Im Dezember 2018 wurden jedoch erste Fälle von BTV-8 Infektionen in Baden-Württemberg bestätigt. Ab Juni 2023 galt Deutschland wieder als amtlich anerkannt BT-seuchenfrei.

 

Im Oktober 2023 wurde das erste Mal BT mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in den Niederlanden festgestellt. Ausgehend von dort kam es zu einer raschen Ausbreitung in Europa. In Deutschland wurde der erste Ausbruch von BTV-3 am 12. Oktober 2023 in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Seitdem breitete sich BTV-3 deutschlandweit aus und erreichte Bayern im August 2024. Auch in 2025 treten weiterhin BTV-3 Ausbrüche in Bayern auf. Dabei ist Südbayern am stärksten betroffen.

 

Am 8. Oktober 2025 wurde BT mit dem Serotyp 8 (BTV-8) bei einem Rinderbetrieb an der französisch-deutschen Grenze in Baden-Württemberg amtlich bestätigt. Dies war der erste Nachweis von BTV-8 seit 2019 in Deutschland. Am 20.10.2025 wurde BTV-8 bei einem Rind aus einem Betrieb an der deutsch-österreichischen Grenze im Landkreis Berchtesgadener Land nachgewiesen. Damit kommt mit BTV-8 auch in Bayern zu dem aktuell zirkulierenden BTV-3 ein weiterer Serotyp hinzu.

Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (BT) erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund. Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern eingeschränkt.

 

 

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.

Die klinischen Anzeichen beim Schaf sind schwerwiegender als beim Rind. Erste klinische Symptome einer akuten Erkrankung sind ca. 7 - 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten.

 

 

 

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest, verursacht durch ein Virus, tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern zusehends in Europa. Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind die afrikanischen Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die das ASP-Virus enthielten.

Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, auch nicht durch den Verzehr von Schweinefleisch. Genauso findet auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, keine Übertragung statt. Das Virus befällt nur Schweine.

In Deutschland wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals am 10.09.2020 bei Wildschweinen in Brandenburg, unweit der deutsch-polnischen Grenze, festgestellt. Sachsen ist seit dem 31.10.2020 von der ASP betroffen. Am 15.06.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Hessen (LK Groß-Gerau) nachgewiesen und am 09.07.2024 trat der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz (LK Alzey-Worms) auf. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Seuchengeschehen in Hessen ist von einem Zusammenhang auszugehen. Seit dem 08.08.2024 ist Baden-Württemberg und seit dem 15.06.2025 auch Nordrhein-Westfalen der ASP betroffen.

 

Anzahl der vom FLI bestätigten mit ASP infizierten Wildschweine in Deutschland seit Ausbruch: 8.451 (Stand Oktober 2025).

 

Mit der Erstellung des sogenannten ASP-Rahmenplans ist man im Veterinäramt Ostallgäu seit mehreren Jahren auf das Auftreten der Tierseuche im Landkreis vorbereitet. Einen Ausbruch gab es jedoch in Bayern glücklicherweise bisher jedoch nicht zu verzeichnen.

 

 

 

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) (Vogelgrippe, Geflügelpest)

Es handelt sich bei dieser Tierseuche um eine Erkrankung durch Influenzaviren, die in Hausgeflügelbeständen vor allem die Hühnervögel betrifft. Der Eintrag in die Bestände erfolgt ähnlich wie bei der Afrikanischen Schweinepest aus der Wildvogelpopulation, hier ist vor allem das Wassergeflügel betroffenen. Gerade in der kalten Jahreszeit nimmt dieses Risiko zu.  Anfang Oktober trat der erste Geflügelpestausbruch in Bayern in diesem Herbst auf. Betroffen war ein niederbayerischer Betrieb im Landkreis Dingolfing-Landau.

Am 23.10.2025 wurde der der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Alb-Donau-Kreis bei gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Die zuständige Veterinärbehörde hat vor Ort die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche eingeleitet. Im gesamten Bundesgebiet kam es im Oktober zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. Auch bei den Wildvögeln gibt es in einigen Bundesländern derzeit auffällig viele Geflügelpestnachweise- insbesondere ist in diesem Jahr die Kranichpopulation betroffen.

 

Derzeit wird das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung der Geflügelpest in wildlebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags in Geflügelhaltungen durch das FLI als HOCH eingestuft (Stand 20.10.2025).

 

Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie bei gehaltenen Vögeln zu rechnen.

 

 

 

Tierschutz

Meldungen hinsichtlich nicht tierschutzgerechter Tierhaltungen oder des Verdachts von Misshandlungen von Tieren gehen fast täglich auf unterschiedlichen Wegen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramtes Ostallgäu ein. Meist betreffen diese Meldungen landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, aber auch Meldungen bezüglich exotischerer Tiere wie Kamelen, Papageien oder Schlangen treffen immer wieder im Veterinäramt ein. Auch sind immer wieder Haltungen von Heimtieren wie Hunde oder Katzen Grund für die Meldungen besorgter Mitbürger. Das Veterinäramt geht grundsätzlich jeder eingehenden Anzeige oder Beschwerde nach. Lassen sich im Rahmen von Kontrollen Verstöße gegen die einschlägigen Rechtsnormen (Tierschutzgesetz, Tierschutznutztierhaltungsverordnung, Tierschutz-Hundeverordnung) feststellen, so werden die entsprechenden fachrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Diese reichen, je nach Schwere des jeweiligen Verstoßes, von einem einfachen Anordnungsbescheid bis hin zu einem Verbot der Tierhaltung und –betreuung. Außerdem können daneben noch Sanktionen in Form von Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden.

 

 

Tierschutzfälle aus dem Jahr 2025

 

Tierschutzfälle sind auch immer wieder Teil der Berichterstattung der lokalen und überregionalen Medien.

Im Jahr 2025 wurde hier etwa über den Hund einer französischen Urlauberin berichtet, der von seiner Besitzerin wegen einer Besichtigung des Schlosses Neuschwanstein gemeinsam mit einem Kinderwagen in einer Gepäckaufbewahrungsbox eingesperrt wurde.

Im Herbst 2025 entdeckten Spaziergänger im nördlichen Landkreis auf einer Weide eine tote Kuh und alarmierten die Polizei.

Ferner wurden 2025 durch die zuständigen Polizeiinspektionen mehrere Fälle von illegaler Fischerei (Fischwilderei) festgestellt, die zudem gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstießen.

 

Fälle dieser Art werden durch die zuständige Polizeiinspektion an das zuständige Veterinäramt gemeldet, das dann weitere Ermittlungen anstellt und die erforderlichen Maßnahmen einleitet.

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu
Veterinäramt

Schwabenstraße 11

87616 Marktoberdorf

Tel. 08342 911-211
Fax 08342 911-559
 
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