Bauverwaltung
Weiterhin negative Auswirkungen auf die Baukonjunktur in der Krise
Wie auch in den vorangegangenen Jahren hat ein Mix aus steigenden Bau-, Finanzierungs- und Lebenshaltungskosten im Landkreis Ostallgäu weiterhin negative Auswirkungen auf die Baukonjunktur.
Neubau Wohnhäuser
Die nachfolgende Grafik zeigt, dass insbesondere die Zahl an genehmigten Wohnhäusern weiterhin unter den vorangegangenen Jahren 2016 - 2022 liegt.
Neue landwirtschaftliche Bauvorhaben
Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren ist die Anzahl an Milchviehställen wieder angestiegen.
Die Investitionskosten für neue landwirtschaftliche Bauvorhaben betrugen im Jahr 2020: 29,17 Mio. €., 2021: 23,9 Mio. €, 2022: 15,4 Mio. €, 2023: 29,5 Mio. €, in 2024 15,2 Mio. € und in 2025 22,15 Mio. €.
Gewerbliche Bauvorhaben
Es wurden im Jahr 2025 48 gewerbliche Vorhaben beantragt (2024: 47, 2023: 40, 2022: 58, 2021: 59, 2020: 32). Hinzu kommen 13 im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereichte gewerbliche Vorhaben.
Die Investitionskosten für neue Gewerbebauten (Bauanträge und Genehmigungsfrei-stellungsverfahren) betrugen im aktuellen Berichtsjahr 2025 107 Mio. € (2024: 108,5 Mio. €, 2023: 41,73 Mio. €, 2022: 36,1 Mio. €, 2021: 48,4 Mio. €, 2020 60,4Mio. €, 2019: 46,36 Mio.€, 2018: 45,8 Mio. €, 2017: 32,1 Mio. €).
Wohnraumförderung
Die Bürger werden bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum durch den Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützt. Gegenstand der Förderung ist der Neubau, der Erwerb sowie die Änderung oder Erweiterung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Eckpunkte einer Förderung sind unter anderem eine angemessene Wohnfläche und die Einhaltung der Einkommensgrenze.
Förderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm:
Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm („Bayern Darlehen“) handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo in München.
Möglich ist eine Förderhöhe von bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten des selbstgenutzten Wohnraumes. Die BayernLabo bietet Darlehensvarianten mit 10-jähriger und 15-jähriger Zinsbindung an. Die Tilgung beträgt hierfür 2 %. Zudem gibt es eine weitere Darlehensvariante mit 30-jähriger Zinsbindung. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen mit Volltilgung.
Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern. Dabei kommen unter anderem der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, der Einbau eines Treppenliftes sowie der Abbau von Schwellen in Betracht. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen in Höhe von höchstens 10.000 Euro je Wohnung. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Während der Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der baulichen Maßnahme darf die Wohnung nur von Haushalten mit wenigstens einer begünstigten Person belegt werden. Wird die Nutzung der geförderten Wohnung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, kann es zu einer Teilrückforderung kommen.
Leider stehen hier zurzeit keine Fördermittel zur Verfügung. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar, ob und wann hier wieder Fördermittel vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Regierung von Schwaben bereitgestellt werden können.
Denkmalpflege
Kulturdenkmäler stellen wichtige Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte dar. Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, diese zu erhalten und zu schützen. Denkmäler prägen das Bild unserer Kulturlandschaften. Sichtbar wird das an historischen Altstadthäusern, Bauernhäusern, Kirchen und Kapellen, Burgen und Schlössern, aber auch an Parkanlagen, Grabstätten und mittlerweile stehen auch Bauten der Industrialisierung unter Denkmalschutz.
Wie schon seit vielen Jahren, hat der Landkreis Ostallgäu auch dieses Jahr wieder Mittel in Höhe von 50.000 € für verschiedene Objekte zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2025 wurden 15 Projekte durch Kreismittel gefördert.
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss im Landkreis Ostallgäu veröffentlicht in diesem Jahr den vierten Grundstücksmarktbericht mit interessanten Daten und Fakten. Das wichtigste in Kürze: Obwohl sich Umsatzvolumen und die Anzahl der Transaktionen bis 2023 verringerten erfolgt der Immobilienhandel auch weiterhin auf hohem Niveau. Das Ostallgäu bleibt ein attraktiver Landkreis für Wohnen, Leben und Arbeiten. Das Jahr 2024 lässt bereits erahnen, dass in Geld- und Flächenumsatz eine Trendwende zu wieder steigenden Zahlen absehbar ist.
Die meisten Kaufverträge sowie der größte Geldumsatz erfolgte in den Jahren 2022 bis 2024 in Füssen, Marktoberdorf, Buchloe und Pfronten. Regional sind vor allem die südlichen Landkreise durch den Teilmarkt „Wohnungseigentum“ geprägt, während in den restlichen Gemeinden zumeist der Teilmarkt „Bebaut“ dominiert.
Bauplätze für den individuellen Wohnungsbau liegen im Landkreis Ostallgäu im deutschlandweiten mittleren Preisgefüge mit knapp 240 €/m² im Jahr 2024. Die Quadratmeterpreise für Wohnflächen in Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern liegen deutlich über dem deutschlandweiten mittleren Preisgefüge.
Im Jahr 2022 kostete der Quadratmeter Wohnfläche einer gebrauchten Eigentumswohnung im Schnitt etwa 3.785 €. Bis 2024 sank der Quadratmeterpreis um etwa 9,5 % auf 3.425 €. Die selbe Tendenz ist bei der Indexreihe von gebrauchten Ein- und Zweifamilienhäusern zu beobachten. Auch hier wurde 2022 ein Höchstpreis von durchschnittlich 4.231 €/m² gezahlt. Bis 2024 sank der Quadratmeterpreis auf 3.474 € um 17,9 % ab.
Woher stammen die Daten?
Die Analysen werden aus Daten der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses erstellt. Diese besteht aus allen beurkundeten Kaufverträgen die im Landkreis getätigt wurden und wird durch zusätzliche Informationen aus Fragebögen und Geoinformationssystemen verfeinert. Damit steht eine Datenbasis von tatsächlich getätigten Kauffällen zur Beurteilung des Immobilienmarktes und zur Schaffung von Transparenz in diesem Bereich zur Verfügung. Durch die Vielzahl an wertermittlungsrelevanten Daten dient der Bericht als Grundlage für Wertgutachten, steuerliche Bewertung oder interessierten Bürgerinnen und Bürgern.















