Jahresbericht 2021

Bauverwaltung

Landratsamt führt digitalen Bauantrag des Freistaats ein

Seit 1. Januar 2024 kann für Bauanträge auch beim Landratsamt Ostallgäu das zentrale digitale Bauantragsverfahren des Freistaats genutzt werden. Sowohl die digitalen als auch die papiergebundenen Bau- und Abgrabungsanträge sowie die dazugehörigen Unterlagen sind seit Jahresbeginn direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ostallgäu einzureichen.

 

Der digitale Bauantrag ist ein zusätzliches Angebot, das auf Wunsch eine digitale Übermittlung des Bauantrags ermöglicht. Mit dem digitalen Bauantrag besteht künftig für Bauherren und Planfertiger die Möglichkeit, der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag einschließlich aller beigefügten digitalen Baupläne online zu übermitteln. Durch die komplette digitale Abwicklung aller Bauanträge, einschließlich der parallelen Beteiligungen der internen und externen Fachstellen sowie der Städte Märkte und Gemeinden, können sich Gesamtlaufzeiten und die Genehmigungsprozesse erheblich verkürzen.

 

 

 

Digitales Baugenehmigungsverfahren

Das Verfahren ist bayernweit einheitlich und basiert auf einem bundesweiten Standard zur Abwicklung bauaufsichtlicher Verfahren, dadurch wird ein Informationsaustausch zwischen Softwarelösungen ohne Qualitätsverluste möglich. Dieser Datenaustausch ist vor allem für die Digitalisierung des Verfahrens über den Antrag hinaus entscheidend.

 

Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung des Online-Dienstes zieht das zuständige Team eine positive Bilanz, die Quote der digitalen Einreichungen steigt kontinuierlich und liegt in den vergangenen Monaten mit einer Ausnahme bereits konstant über 40%. Dementsprechend bewegt sich der Landkreis Ostallgäu bezogen auf die digitalen Bauanträge deutlich über dem Durchschnitt und im Bereich der bayerischen Spitzenreiter (Stand 08.01.2025).

 

Besonders erfreulich ist die durchgehende Akzeptanz bei Planungsbüros und Bauvorlageberechtigten. Diese zeigte sich neben den hohen Einreichungsquoten vor allem durch aktive Mitwirkung, Verbesserungsvorschläge und unzählige gemeinsame Gespräche.

 

Die Hilfe der Antragsstellenden entspricht dem Konzept des Landratsamtes, welches im digitale Baugenehmigungsverfahren ein laufendes Projekt sieht und daher einen dauerhaften Verbesserungsprozess etabliert hat. Anregungen von Planungsbüros und Kommunen fließen regelmäßig in die Bewertung ein und werden auch bayernweit in Austauschrunden weitergegeben.

 

Eine Digitalisierung der Baubranche ist mit Zukunftsorientierung unverzichtbar, Genehmigungsverfahren spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund beteiligten wir uns auch im Jahr 2024 aktiv an der Weiterentwicklung des Verfahrens und beschäftigen uns parallel bereits mit innovativen Lösungen wie Building Information Modeling oder der digitalen Bauleitplanung.

 

 

 

Leichter Aufwärtstrend nach Krisen

Nachdem in den vergangenen Jahren ein Mix aus steigenden Bau-, Finanzierungs- und Lebenshaltungskosten auch im Landkreis Ostallgäu negative Auswirkungen auf die Baukonjunktur hatte, ist nun wieder ein leichter Aufwärtstrend insbesondere bei den Wohngebäudeneubauten und den Gewerbeneubauten zu verzeichnen.

 

 

Neubau Wohnhäuser

Die nachfolgende Grafik zeigt, dass nach dem Einbruch im Jahr 2023, insbesondere die Zahl an genehmigten Wohnhäusern wieder deutlich angestiegen ist.

 

 

 

Neue landwirtschaftliche Bauvorhaben

Die Zahl an landwirtschaftlichen Stallbauten ist gegenüber dem Vorjahr leicht rückgängig. Die Anzahl an Neubauten von landwirtschaftlichen Maschinenhallen ist dafür leicht angestiegen.

 

Die Investitionskosten für neue landwirtschaftliche Bauvorhaben betrugen im Jahr 2018: 18,57 Mio. €, 2019: 15,5 Mio. €, 2020: 29,17 Mio. €., 2021: 23,9 Mio. €, 2022: 15,4 Mio. €, 2023: 29,5 Mio. €, in 2024 insgesamt 15,2 Mio. €.  

 

 

Gewerbliche Bauvorhaben

Auch bei den gewerblichen Bauvorhaben, insbesondere bei Neubauten zeichnet sich eine Tendenz nach oben ab.

 

Es wurden im Jahr 2024 insgesamt 47 gewerblichen Vorhaben beantragt (2023: 40, 2022: 58 2021: 59, 2020: 23).

 

Die Investitionskosten für neue Gewerbebauten (Bauanträge und Genehmigungsfrei-stellungsverfahren) betrugen im aktuellen Berichtsjahr 2024 108,5 Mio. € (2023: 41,73 Mio. €, 2022: 36,1 Mio. €, 2021: 48,4 Mio. €, 2020 60,4Mio. €, 2019: 46,36 Mio.€, 2018: 45,8 Mio. €, 2017: 32,1 Mio. €, 2016: 32,7 Mio.€, 2015: 43,1 Mio. €) und liegen somit erheblich über den Werten der vorangegangenen Jahre.

 

 

Wohnraumförderung

Die Bürger werden auf vielfältige Weise bei der Schaffung von Wohneigentum durch den Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützt. Gegenstand der Förderung ist der Neubau, der Erwerb sowie die Änderung oder Erweiterung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Die Förderung erfolgt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm sowie im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Eckpunkte einer Förderung sind unter anderem eine angemessene Wohnfläche und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Im August 2024 wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekanntgegeben, dass das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zum Ende des Jahres 2024 auslaufen wird.

Grund ist die vollständige Ausschöpfung der für dieses Förderprogramm zur Verfügung gestandenen Mittel.

Nähere Informationen zu einem neuen Förderprogramm liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

 

Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm:

 

Beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm handelt es sich um ein auf 15 Jahre befristetes, zinsverbilligtes Darlehen mit einem Zinssatz von 0,5 % und einer Tilgung von 1 % bei Neubauten sowie 2 % beim Zweiterwerb. Haushalte mit Kindern erhalten zudem je Kind oder bestehender Schwangerschaft einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro. Beim Zweiterwerb von Wohnraum und dem Ersatzneubau kann ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 Euro bewilligt werden.

Eigenwohnraum wird nach der sozialen Dringlichkeit gefördert, da nur begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

Förderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm:

 

Beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm („Bayern Darlehen“) war eine Förderhöhe von bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten des selbstgenutzten Wohnraumes möglich. Die BayernLabo bot Darlehensvarianten mit 10-jähriger und 15-jähriger Zinsbindung an. Die Tilgung betrug hierfür 2 %. Zudem gab es eine weitere Darlehensvariante mit 30-jähriger Zinsbindung. Hierbei handelte es sich um ein Darlehen mit Volltilgung.

Seit 01.09.2024 bis Ende des Jahres 2024 wurden die Zinsen auf etwa Kapitalmarktniveau angehoben, was dazu führte, dass das Interesse und die Nachfrage seitens der Bürger stark zurückgegangen sind.

 

 

Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:

 

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern. Dabei kommen unter anderem der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, der Einbau eines Treppenliftes sowie der Abbau von Schwellen in Betracht. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen in Höhe von höchstens 10.000 Euro je Wohnung. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Während der Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der baulichen Maßnahme darf die Wohnung nur von Haushalten mit wenigstens einer begünstigten Person belegt werden. Wird die Nutzung der geförderten Wohnung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, kann es zu einer Teilrückforderung kommen.

 

Im Jahr 2024 konnten somit insgesamt 12 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Denkmalpflege

Kulturdenkmäler stellen wichtige Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte dar. Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, diese zu erhalten und zu schützen. Denkmäler prägen das Bild unserer Kulturlandschaften. Sichtbar wird das an historischen Altstadthäusern, Bauernhäusern, Kirchen und Kapellen, Burgen und Schlössern, aber auch an Parkanlagen, Grabstätten und mittlerweile stehen auch Bauten der Industrialisierung unter Denkmalschutz.

 

Wie schon seit vielen Jahren, hat der Landkreis Ostallgäu auch dieses Jahr wieder Mittel in Höhe von 50.000 € für verschiedene Objekte zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 wurden 11 Projekte durch Kreismittel gefördert.

 

 

 

Bezirk Schwaben verleiht Denkmalpreise 2024

Laut Denkmalliste 1479 errichtet, weist das ehemalige Bauernhaus in Pfronten-Dorf eine wechselvolle Geschichte auf. Es diente als Tafernwirtschaft mit Brauereirecht, landwirt-schaftliche Hofstelle und zuletzt als reines Wohngebäude. Die Jury beeindruckte, wie behutsam die Eigentümerfamilie bei ihrer Sanierung vorging. Sie berücksichtigte stark die Raumaufteilung und setzte sich intensiv mit der Baugeschichte des Hauses auseinander. So konnten beispielsweise die historisch überlieferte Tennendurchfahrt erhalten und fehlende historische Verbindungselemente ergänzt werden. Das am Dorfweiher gelegene Haus ist ortsbild- und stilprägend. Laut Jury sind die Restaurierungsmaßnahmen beispielhaft für den Umgang mit einem derartigen Objekt.

 

 

 

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Tel. 08342 911-398

Fax 08342 911-564

 

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