Jahresbericht 2021

Umwelt- und Wasserrecht

Trinkwassereinzugsgebiete

Rund 150 Betreiber von Wassergewinnungsanlagen im Landkreis Ostallgäu ab einer bestimmten Größe waren bis 12.11.2025 dazu aufgerufen, Dokumentationen über ihre Trinkwassereinzugsgebiete einzureichen. Rechtliche Grundlage ist die Ende 2023 in Kraft getretene Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV), die vom Bundestag wiederum zur Umsetzung einer EU-Verordnung von 2020 erlassen werden musste.

 

Zweck dieser Regelung ist, den Schutz des Trinkwassers bereits im Einzugsgebiet herzustellen und so langfristig den Aufwand für eine möglicherweise später erforderliche Aufbereitung gering zu halten. Während in anderen Bundesländern, z. B. in Baden-Württemberg und Hessen, das gesamte Einzugsgebiet einer Anlage als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen wird, ist dies in Bayern jeweils nur ein berechneter Teilbereich. Nur 5 % der Landesfläche Bayerns sind Trinkwasserschutzgebiete. Die Verpflichtung zur Dokumentation der Einzugsgebiete besteht unabhängig davon, ob ein Wasserschutzgebiet besteht oder erforderlich ist.

Inhalt der Dokumentation ist vor allem die Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebiets und eine Analyse und Abschätzung der darin befindlichen Risikofaktoren.

Auf der Grundlage dieser Dokumentationen hat das Landratsamt bis Mai 2027 Risikomanagementmaßnahmen festzulegen. Diese sollen Risiken vorbeugen oder ihnen entgegenwirken bzw. sie minimieren.

Die Maßnahmen sind bis 2033 und danach alle sechs Jahre auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Im Landkreis Ostallgäu mit seiner kleinstrukturierten Wasserversorgungslandschaft stellt die neue Verordnung gerade kleinere Wasserversorger vor hohe, teils schwer lösbare Herausforderungen. Dennoch ist sie langfristig als unerlässliche Vorsorge zu begreifen, um auch künftigen Generationen das gewohnt hochwertige Trinkwasser aus dem heimischen Boden zu sichern.

 

 

 

Windkraftanlagen

Im Landkreis Ostallgäu befinden sich derzeit 27 Windkraftanlagen in Betrieb. Im Jahr 2025 wurde ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid für das Repowering von drei bestehenden Windkraftanlagen durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Windkraftanlage im Markt Obergünzburg erteilt. Darüber hinaus wurden Genehmigungsanträge für 41 weitere Windkraftanlagen gestellt. 13 dieser Anträge wurden abgelehnt oder zurückgenommen. Für vier Windkraftanlagen wurden immissionsschutzrechtliche Vorbescheide erteilt. Zudem liegen für elf Anlagen Anträge auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Für 28 weitere Windkraftanlagen wurden Vorbescheidsanträge – teilweise aus dem Vorjahr – abgelehnt oder zurückgenommen.

 

Das Teilkapitel B IV 3.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplans der Region Allgäu wird derzeit fortgeschrieben. Ziel ist es, Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft festzulegen, um das von der Bundesregierung vorgegebene Flächenbeitragsziel zu erreichen. Bis zum 22.03.2025 bestand die Möglichkeit, zum Entwurf des Regionalplans Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Einwendungen und Anmerkungen werden im Rahmen der Abwägung durch den Planungsausschuss geprüft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu
Wasserrecht

Tel. 08342 911-342
Fax 08342 911-556
 
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